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Eisenstadt
Kleinhöflein
Inhalt:
06.03.2022
PGR2022

Pfarrgemeinderatswahl am 20. März 2022

Am 20.3.2022 wird wieder gewählt!

 

Sie können Ihre Stimme für die Kandidatinnen und Kandidaten des zukünftigen Pfarrgemeinderates (1 Periode = 5 Jahre) im Pfarrhof Kleinhöflein abgeben oder einen Wunschkandidaten Ihrerseits auf die Liste hinzufügen.

Wählen dürfen alle jene, die sich der Pfarre zugehörig fühlen (bitte einen Lichtbildausweis mitbringen).

 

 

Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Pastorale Aufgaben

Der Pfarrgemeinderat trägt besondere Verantwortung für die Seelsorge. Ausgehend von der Situation der Menschen am Ort arbeitet der Pfarrgemeinderat an der Entwicklung der Gemeinde als Lebensraum des Evangeliums. Dazu gehört:

  • Vorbereitung und Feier der Liturgie und der Sakramente
  • Sozial-caritatives Engagement
  • Jugendarbeit
  • Erwachsenenbildung
  • Gemeinschaftsbildung, Feste und Feiern
  • und vieles mehr

Finanzielle und bauliche Aufgaben

Der Pfarrgemeinderat sorgt sich um die finanziellen und räumlichen Voraussetzungen der Pfarrgemeinde: Erhaltung, Renovierung und Neubau von Kirche, Kapellen, Pfarrzentrum, etc.

Personelle Aufgaben

Der Pfarrgemeinderat sorgt sich um Gewinnung, Begleitung, Anerkennung und Weiterbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Pfarre, sodass möglichst viele ihre Berufungen, Charismen und Anliegen einbringen können. Der Pfarrgemeinderat ist Ansprechpartner für die Diözese bei Änderungen in der Leitung der Pfarre.

Kommunikation und Repräsentation

Der Pfarrgemeinderat bemüht sich um Kommunikation, Information, Meinungsbildung und Austausch in der Pfarrgemeinde, stimmt die Interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, koordiniert deren Aktivitäten und gewährleistet die Vielfalt des pfarrlichen Lebens.

Der Pfarrgemeinderat bemüht sich um Kontakt und Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Gruppen, Einrichtungen und Initiativen und fördert die Ökumene und den interreligiösen Dialog.

 

Die Wahl des Pfarrgemeinderates verdeutlicht: Die Pfarrgemeinde wird von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren. Denn Mitverantwortung in der Kirche ist wichtig und wertvoll.

Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt fünf Jahre. Gewählt werden kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.

Jede und jeder kommt dafür in Frage. Jede und jeder hat ganz eigene Fähigkeiten. Im Pfarrgemeinderat hat jedes Mitglied andere Kompetenzen und Sichtweisen – und das ist gut so, denn sie werden gebraucht.

Keine Angst, im Pfarrgemeinderat ist man nicht automatisch für Alles zuständig. Es liegt an Ihnen persönlich und am Gremium insgesamt, welche Prioritäten gesetzt werden.

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Eisenstadt
Kleinhöflein

Wiener Straße 31
7000 Eisenstadt-Kleinhöflein

Tel.: +43 2682 62766
E-Mail: kleinhoeflein@rk-pfarre.at
https://www.martinus.at/kleinhoeflein
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