Ausstellung von Taufscheinergänzungen
Die Ausstellung von Taufscheinergänzungen ist durch die österreichweit vernetzte Katholikendatei weithin obsolet geworden, da jedes Pfarramt landesweit Zugang zu den Matriken hat. Dennoch beharren einzelne Pfarrämter darauf, dass vom Pfarramt des Tauforts prinzipiell eine Taufscheinergänzung bei Übernahme des Patenamts o.ä. auszustellen ist.
Taufscheinergänzung bedeutet, dass der aktuelle Stand an Eintragungen im Taufbuch nachgewiesen wird - mit Firmung, Ehe, Austritt oder Wiedereintritt... Diese Vermerke sind zumeist am (originalen) Taufschein (ausgegeben bei der Hl. Taufe) nicht aktualisiert worden. Eine vorzulegende Taufscheinergänzung hat i.d.R. maximal wenige Wochen alt zu sein.
Bitte beachten Sie, dass vor allem die aktuelle Kirchenzugehörigkeit (ggf. ist ein Wiedereintritt unkompliziert möglich und auch Zeiten des Austritts sind nicht "nachzuzahlen") und die eigene Firmung (die Firmung von Erwachsenen ist jederzeit möglich) von Interesse sind.
Für die Ausstellung einer Taufscheinergänzung fallen in unserem Pfarrbüro keine Gebühren an. Es steht Ihnen jedoch jederzeit frei, Ihre Pfarre mit einer Spende zu bedenken.