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Diözesanfest
Nachrichten
Neue Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 10. Juni
Datum:
10.06.2021

Aufgrund der Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung der Österreichischen Bundesregierung, die am 10. Juni in Kraft treten wird und in der insbesondere Lockerung der Bestimmungen zu Abstands- und Maskenpflicht enthalten sind, war es auch möglich, die Bestimmungen der geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste entsprechend abzuändern.

Die wichtigsten Veränderungen betreffen folgende Punkte:

  • Zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist (nur noch) ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten. 
     
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bei Gottesdiensten unter freiem Himmel entfällt, sofern der Abstand gewährleistet ist.
     
  • Beim Chorsingen im Gottesdienst sowie bei Chorproben ist ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten (dann entfällt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske).


Wie schon bisher ist bei der Feier von Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung ein Präventionskonzept zu erstellen. Die Einhaltung dieses Konzeptes ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen.

Die übrigen, schon seit langem geltenden Sicherheitsbestimmungen bleiben aufrecht.

  • Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden; auch bei Gottesdiensten unter freiem Himmel muss die Möglichkeit zum Desinfizieren der Hände an geeigneter Stelle bereitgestellt werden.
     
  • Flächen oder Gegenstände, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden.
     
  • Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden und, wo möglich, auch an Wo chentagen in der großen Kirche (im Unterschied zur Wochentagskapelle) stattfinden.
     
  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten und kann – auch zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen – keinen liturgischen Dienst ausüben.
     
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Live- stream ...) eine Unterstützung sein.

 

Das Bischöfliche Ordinariat bittet um die Umsetzung dieser Richtlinien.

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