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03.02.2021
Corona
Neue Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz
Aufgrund der Lockerungen durch die Bundesregierung dürfen ab dem kommenden Sonntag, dem 7. Feber 2021, unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffentlich Gottesdienste gefeiert werden.
Neben den schon bisher bei Gottesdiensten geltenden Hygienemaßnahmen sind folgende Punkte einzuhalten:
- Hände desinfizieren bei Eintritt in die Kirche
- Nur auf gekennzeichnete Plätze setzen
- Kommunionempfang vom Platz aus und nur Handkommunion
- ein Abstand von 2m zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben.
- Das verpflichtende Tragen einer FFP2 Maske
- Kein allgemeiner Gesang oder Chorgesang
- Anmeldungen sowohl für Samstag wie auch für Sonntag. Es liegen während der Woche in der Kirche Listen auf, um sich einzutragen.